- WM
- 2001
- Heft 19 (Seite 929-972)
- Rechtsprechung
- Bankrecht
- BGH: Zu den Verpflichtungen des auf erstes Anfordern leistungspflichtigen Bürgen bei Unwirksamkeit der zwischen Gläubiger und Hauptschuldner getroffenen Sicherungsabrede
- BGH: Zur Auslegung der in eine Bürgschaft aufgenommenen Bedingung, sie solle nur gelten, wenn der verbürgte Kredit frei zur Auszahlung kommt; zur Frage des Arglisteinwands gegenüber der Geltendmachung des vom Bürgen abgetretenen Anspruchs auf Rückzahlung
- BGH: Umdeutung eines nicht datierten Schecks in eine Ermächtigung des Ausstellers an die bezogene Bank; zur bereicherungsrechtlichen Behandlung der Einlösung eines Schecks, den ein vollmachtloser Vertreter des Kontoinhabers unterzeichnet hat
- BGH: Anwendung der Saldotheorie auf den Bereicherungsanspruch, den der Bankkunde hinsichtlich des auf ein unverbindliches Optionsscheingeschäft geleisteten Kaufpreises geltend macht
- Bankrecht
- Rechtsprechung
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- 2001