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WM 2017 Heft 44, 2127
BGH: Mängelrechte des Bestellers nach § 634 BGB grundsätzlich erst nach Abnahme des Werks; zur Berechtigung des Bestellers, Mängelrechte nach § 634 Nr. 2 bis 4 BGB ohne Abnahme geltend zu machen, wenn das Vertragsverhältnis in ein Abrechnungsverhältnis übergegangen ist; kein Ausschluss des Schadensersatzanspruchs statt der Leistung durch die Minderung des Vergütungsanspruchs, wenn kleiner Schadensersatz begehrt wird
Urteil vom 19.01.2017 - VII ZR 235/15