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WM 2000 Heft 49, 2457
BGH: Kein Einwand nach § 767 Abs. 2 ZPO bei nachträglicher Kenntnis des Schuldners von einer vor Schluß der mündlichen Verhandlung erfolgten Abtretung des titulierten Anspruchs; zur Möglichkeit der schuldbefreienden Hinterlegung in einem solchen Fall
Urteil vom 19.10.2000 - IX ZR 255/99