- WM
- 2001
- Heft 30 (Seite 1397-1440)
- Rechtsprechung
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- BGH: Im Falle der Eigentumsübertragung kein Erlöschen des mitabgetretenen Geldersatzanspruchs des geschädigten Grundstückseigentümers, wenn die Zession nicht später als der Eigentumsübergang erfolgt (Änderung der Rechtsprechung)
- BGH: Auslegungsgrundsätze bei Streit über die Frage, ob der Verkauf von Bergwerkseigentum durch die Treuhand der Umsatzsteuer unterliegt
- BGH: Kein arglistiges Verhalten des Verkäufers, dem bei der Versicherung der Mangelfreiheit des Grundstücks Mängel nicht in Erinnerung waren
- BGH: Zum Umfang der Verpflichtungen des mit der schlüsselfertigen Errichtung eines Bauwerks beauftragten Unternehmers
- BGH: Zum Rücktrittsrecht bei verspäteter Herstellung des Werks
- BGH: Zur Haftung eines mit dem wahren Schuldner eng verbundenen Unternehmens, wenn es ohne Klarstellung seiner fehlenden Passivlegitimation auf die Einrede der Verjährung verzichtet
- BGH: Zur Haftung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für ein Gutachten, das sie im Verfahren zur Erteilung einer Vollbankerlaubnis dem Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen erstattet hat
- OLG Köln: Aufrechnung gegenüber dem Zessionar trotz Kenntnis des Schuldners von der Vorausabtretung
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- Rechtsprechung
- Heft 30 (Seite 1397-1440)
- 2001