- ZVI
- 2002
- Heft 11 (Seite 393-436)
- Rechtsprechung
- Schuldenbereinigung und Insolvenzeröffnungsverfahren
- BGH: Geltendmachung von Elternunterhalt durch Sozialhilfeträger regelmäßig nur in Jahresfrist und nach den konkreten Umständen des Einzelfalls, jedenfalls aber nicht über die Hälfte des den Mindestbehalt übersteigenden Betrages hinaus
- LG Potsdam: Keine hinreichende Glaubhaftmachung der Zahlungsunfähigkeit durch Vortrag von Beitragsrückständen zur Sozialversicherung von weniger als sechs Monaten und vorheriger Teilzahlung ohne Zahlungsbestimmung
- LG Karlsruhe: Erweiterte Pfändbarkeit des Taschengeldanspruchs bei Forderung aus vorsätzlich begangener Straftat
- LG Heilbronn: Auslegungsfähigkeit einer Anpassungsklausel in flexiblem Nullplan im Hinblick auf gesetzliche Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen zum 1. 1. 2002
- AG Hamburg: Unwirksamkeit der Erledigungserklärung nach Druckantrag und Wiederaufnahme von Teilzahlungen
- AG Kleve: Berücksichtigung der pfändbaren Einkünfte des Schuldners bei der Bewilligung von Verfahrenskostenstundung nur in Höhe des pfändungsfreien Betrages eines Monats
- AG Köln: Verspäteter RSB-Antrag nach Hinweis im Regelinsolvenzverfahren auch dann unzulässig, wenn im Zeitpunkt des Hinweises nur ein Gläubigerantrag vorlag
- AG Dresden: Unzulässigkeit des Insolvenzantrags bei Missachtung des Formularzwangs nach der VbrInsVV
- Schuldenbereinigung und Insolvenzeröffnungsverfahren
- Rechtsprechung
- Heft 11 (Seite 393-436)
- 2002