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ZPO

§ 629 zur Fussnote [1] [aufgehoben]

FussnotenFussnote

Geltungszeiträume

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§ 629 Einheitliche Endentscheidung; Vorbehalt bei abgewiesenem Scheidungsantrag

(1) Ist dem Scheidungsantrag stattzugeben und gleichzeitig

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