Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK

§ 31c [nicht mehr belegt]

§

Geltungszeiträume

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§ 31c Datenerhebung durch den Einsatz technischer Mittel in informationstechnischen Systemen

(1) 1Die Polizei kann ohne Wissen des Betroffenen mit technischen Mitteln in vom Betroffenen genutzte informationstechnische Systeme eingreifen und aus ihnen Daten erheben zur Abwehr

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