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§ 39a [nicht mehr belegt]

§

Geltungszeiträume

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§ 39a zur Fussnote [1] Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung

(1) 1Verdeckte Maßnahmen der Datenerhebung, die in den Kernbereich privater Lebensgestaltung eingreifen, sind unzulässig. 2Dennoch erlangte Daten sind unverzüglich zu löschen. 3Erkenntnisse hierüber dürfen nicht verwertet

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