-
Tanck/Krug/Süß, Anwaltformulare Testamente
-
§ 26 Testamente und Erbverträge mit Auslandsberührung
-
B. Sonderfälle
-
IX. Internationales Güterrecht
-
4. Objektive Anknüpfung des Güterstatuts bei Eheschließung nach dem 9.4.1983 und vor dem 29.1.2019
- a) Rück- bzw. Weiterverweisung durch das ausländische Recht
- b) Übergangsregeln für vor dem 9. April. 1983 geschlossene Ehen
-
4. Objektive Anknüpfung des Güterstatuts bei Eheschließung nach dem 9.4.1983 und vor dem 29.1.2019
-
IX. Internationales Güterrecht
-
B. Sonderfälle
-
§ 26 Testamente und Erbverträge mit Auslandsberührung