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Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Geprüfter Berufsspezialist für Datenanalyse oder Geprüfte Berufsspezialistin für Datenanalyse (Datenanalyse-FortbildungsprüfungsverordnungDAFPrV) zur Fussnote [1]

Vom 24. September

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