FamFG
- FamFG
- Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
- Buch 2 Verfahren in Familiensachen (§§ 111 - 270)
- Abschnitt 6 Verfahren in Ehewohnungs- und Haushaltssachen (§§ 200 - 209)
- § 200 Ehewohnungssachen; Haushaltssachen
- § 201 Örtliche Zuständigkeit
- § 202 Abgabe an das Gericht der Ehesache
- § 203 Antrag
- § 204 Beteiligte
- § 205 Anhörung des Jugendamts in Ehewohnungssachen
- § 206 Besondere Vorschriften in Haushaltssachen
- § 207 Erörterungstermin
- § 208 Tod eines Ehegatten
- § 209 Durchführung der Entscheidung, Wirksamkeit
- Abschnitt 6 Verfahren in Ehewohnungs- und Haushaltssachen (§§ 200 - 209)