FeV 1998
- FeV 1998
- Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
- II. Führen von Kraftfahrzeugen (§§ 4 - 48b)
- 5. Sonderbestimmungen für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (§§ 28 - 31)
- § 28 Anerkennung von Fahrerlaubnissen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
- § 29 Ausländische Fahrerlaubnisse
- § 29a [aufgehoben]
- § 30 Erteilung einer Fahrerlaubnis an Inhaber einer Fahrerlaubnis aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
- § 31 Erteilung einer Fahrerlaubnis an Inhaber einer Fahrerlaubnis aus einem Staat außerhalb des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
- 5. Sonderbestimmungen für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (§§ 28 - 31)