SAIG
- SAIG
- Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
- Teil 2 Schutz der Berufsbezeichnung „Beratende Ingenieurin“ oder „Beratender Ingenieur“; Stadtplanerinnen und ‑planer, Bauvorlageberechtigte, Tragwerksplanerinnen und ‑planer, Brandschutzplanerinnen und ‑planer; Ingenieurkammer des Saarlandes (§§ 20 - 45)
- Abschnitt 1 Berufsaufgaben, Berufsbezeichnung „Beratende Ingenieurin“ oder „Beratender Ingenieur“, Liste der Stadtplanerinnen und ‑planer (§§ 20 - 26)
- § 20 Berufsbezeichnung
- § 21 Führung der geschützten Berufsbezeichnung durch auswärtige Dienstleistende
- § 22 Berufsaufgaben
- § 23 Voraussetzungen für die Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieurinnen und Ingenieure
- § 24 Versagung der Eintragung
- § 25 Löschung der Eintragung
- § 26 Liste der Stadtplanerinnen und ‑planer
- Abschnitt 1 Berufsaufgaben, Berufsbezeichnung „Beratende Ingenieurin“ oder „Beratender Ingenieur“, Liste der Stadtplanerinnen und ‑planer (§§ 20 - 26)