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SächsPsychPbGAGDVO
SächsPsychPbGAGDVO
Inhaltsübersicht (redaktionell)
Vorbemerkung
§ 1 Anerkennung von Aus- und Weiterbildungen
§ 2 Antrag
§ 3 Auflagen und Bedingungen
§ 4 Länderübergreifende Anerkennung
§ 5 Besondere Pflichten des psychosozialen Prozessbegleiters
§ 6 Inkrafttreten
Anlage Inhalte der Aus- oder Weiterbildung
© 2017 Verlag C.H.Beck GmbH & Co. KG. Jede urheberrechtliche Nutzung ist grundsätzlich untersagt, insbesondere mit, für oder in KI-Systemen oder KI-Modellen. Die Nutzung zum Text-und-Data-Mining nach § 44b Abs. 3 UrhG wird vorbehalten.
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz zur Durchführung des Sächsischen Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren
(
SächsPsychPbGAGDVO
)
Vom
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