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Normen der EU0
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StrlSchV
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StrlSchV
- Änderungsverzeichnis
- Inhaltsübersicht (redaktionell)
- Inhaltsübersicht (amtlich)
- Teil 1 Begriffsbestimmungen (§ 1)
- Teil 2 Strahlenschutz bei geplanten Expositionssituationen (§§ 2 - 149)
- Teil 3 Strahlenschutz bei Notfallexpositionssituationen (§§ 150 - 152)
- Teil 4 Strahlenschutz bei bestehenden Expositionssituationen (§§ 153 - 166)
- Teil 5 Expositionssituationsübergreifende Vorschriften (§§ 167 - 183)
- Teil 6 Schlussbestimmungen (§§ 184 - 200)
- Anlage 1 Liste der nicht gerechtfertigten Tätigkeitsarten
- Anlage 2 Erforderliche Unterlagen zur Prüfung der Rechtfertigung von Tätigkeitsarten
- Anlage 3 Genehmigungsfreie Tätigkeiten
- Anlage 4 Freigrenzen, Freigabewerte für verschiedene Freigabearten, Werte für hochradioaktive Strahlenquellen, Werte der Oberflächenkontamination, Liste der Radionuklide und bei den Berechnungen berücksichtigte Tochternuklide
- Anlage 5 Überwachungsgrenzen sowie Verwertungs- und Beseitigungswege für die Bestimmung der Überwachungsbedürftigkeit von Rückständen
- Anlage 6 Grundsätze für die Ermittlung von Expositionen bei Rückständen
- Anlage 7 Voraussetzungen für die Entlassung aus der Überwachung bei gemeinsamer Deponierung von überwachungsbedürftigen Rückständen mit anderen Rückständen und Abfällen
- Anlage 8 Festlegungen zur Freigabe
- Anlage 9 Liste der Daten über hochradioaktive Strahlenquellen (HRQ), die im Register über hochradioaktive Strahlenquellen (HRQ-Register) erfasst werden
- Anlage 10 Strahlenzeichen
- Anlage 11 Annahmen bei der Berechnung der Exposition
- Anlage 12 Leitstellen des Bundes für die Emissions- und Immissionsüberwachung
- Anlage 13 Information der Bevölkerung zur Vorbereitung auf einen Notfall
- Anlage 14 Kriterien für die Bedeutsamkeit eines Vorkommnisses bei medizinischer Exposition und bei Exposition der untersuchten Person bei einer nichtmedizinischen Anwendung
- Anlage 15 Kriterien für die Bedeutsamkeit eines Vorkommnisses in einer geplanten Expositionssituation
- Anlage 16 Kriterien zur Bestimmung der Art und des Ausmaßes des mit einer Tätigkeit verbundenen Risikos
- Anlage 17 Aktivitätsindex und nicht zu überschreitende Werte nach § 135 Absatz 1 Satz 3 des Strahlenschutzgesetzes
- Anlage 18 Dosis- und Messgrößen
- Anlage 19 Prüfungen zum Erwerb und Erhalt der erforderlichen fachlichen Qualifikation für die Ausübung einer Tätigkeit als behördlich bestimmter Sachverständiger nach § 172 Absatz 1 des Strahlenschutzgesetzes