- Beck'scher Online-Kommentar
- BeckOK Straßenverkehrsrecht, Dötsch/Koehl/Krenberger/Türpe
- StVG
- V. Fahrzeugregister (§ 31 - § 47)
- § 31 Registerführung und Registerbehörden
- § 32 Zweckbestimmung der Fahrzeugregister
- § 33 Inhalt der Fahrzeugregister
- § 34 Erhebung der Daten
- § 35 Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten
- § 36 Abruf im automatisierten Verfahren
- § 36a Automatisiertes Anfrage- und Auskunftsverfahren beim Kraftfahrt-Bundesamt
- § 36b Abgleich mit den Sachfahndungsdaten des Bundeskriminalamtes
- § 37 Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten an Stellen außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes
- § 37a Abruf im automatisierten Verfahren durch Stellen außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes
- § 37b Übermittlung von Fahrzeug- und Halterdaten nach der Richtlinie (EU) 2015/413
- § 37c Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten an die Europäische Kommission
- § 38 Übermittlung für die wissenschaftliche Forschung
- § 38a Übermittlung und Nutzung für statistische Zwecke
- § 38b Übermittlung und Nutzung für planerische Zwecke
- § 39 Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten zur Verfolgung von Rechtsansprüchen
- § 40 Übermittlung sonstiger Daten
- § 41 Übermittlungssperren
- § 42 Datenvergleich zur Beseitigung von Fehlern
- § 43 Allgemeine Vorschriften für die Datenübermittlung, Verarbeitung und Nutzung der Daten durch den Empfänger
- § 44 Löschung der Daten in den Fahrzeugregistern
- § 45 Anonymisierte Daten
- § 46 (weggefallen)
- § 47 Ermächtigungsgrundlagen, Ausführungsvorschriften
- V. Fahrzeugregister (§ 31 - § 47)
- StVG
- BeckOK Straßenverkehrsrecht, Dötsch/Koehl/Krenberger/Türpe