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Blümich, EStG – KStG – GewStG
Inhaltsübersicht
AUTORENVERZEICHNIS
Geleitwort zur 118. Ergänzungslieferung Stand: April 2013
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
Einkommensteuergesetz (EStG)
II. Einkommen (§§ 2-24c)
3. Gewinn (§§ 4-7k)
§ 4  Gewinnbegriff im Allgemeinen
§ 4 a  Gewinnermittlungszeitraum, Wirtschaftsjahr
§ 4 b  Direktversicherung
§ 4 c  Zuwendungen an Pensionskassen
§ 4 d  Zuwendungen an Unterstützungskassen
§ 4 e  Beiträge an Pensionsfonds
§ 4 f  Erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten
§ 4 g  Bildung eines Ausgleichspostens bei Entnahme nach § 4 Absatz 1 Satz 3
§ 4 h  Betriebsausgabenabzug für Zinsaufwendungen (Zinsschranke)
§ 5  Gewinn bei Kaufleuten und bei bestimmten anderen Gewerbetreibenden
§ 5 a  Gewinnermittlung bei Handelsschiffen im internationalen Verkehr
§ 5 b  Elektronische Übermittlung von Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen
§ 6  Bewertung
§ 6 a  Pensionsrückstellung
I. Entwicklung des Rechts der Pensionsrückstellungen
II. Voraussetzungen für die Bildung einer Pensionsrückstellung – § 6 a Abs. 1
III. Personenkreis
IV. Beginn der Rückstellungsbildung – § 6 a Abs. 2
V. Bilanzielle Voraussetzung für eine Rückstellungsbildung
VI. Versicherungsmathematische Berechnung der Pensionsrückstellungen
VII. Teilwert der Pensionsverpflichtung – § 6 a Abs. 3
VIII. Zuführungen zur Pensionsrückstellung – § 6 a Abs. 4
IX. Bildung einer Pensionsrückstellung außerhalb eines Dienstverhältnisses – § 6 a Abs. 5
X. Auflösung der Pensionsrückstellung
XI. Rückdeckung
XII. Verbot der Doppelfinanzierung betrieblicher Versorgungsleistungen
XIII. Sonderfälle
§ 6 b  Übertragung stiller Reserven bei der Veräußerung bestimmter Anlagegüter
§ 6 c  Übertragung stiller Reserven bei der Veräußerung bestimmter Anlagegüter bei der Ermittlung des Gewinns nach § 4 Absatz 3 oder nach Durchschnittssätzen
§ 6 d  Euroumrechnungsrücklage
§ 7  Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung
§ 7 a  Gemeinsame Vorschriften für erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen
§ 7 b  Erhöhte Absetzungen für Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen
§ 7 c  Erhöhte Absetzungen für Baumaßnahmen an Gebäuden zur Schaffung neuer Mietwohnungen
§ 7 d  Erhöhte Absetzungen für Wirtschaftsgüter, die dem Umweltschutz dienen
§ 7 e  (weggefallen)
§ 7 f  Bewertungsfreiheit für abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens privater Krankenhäuser
§ 7 g  Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe
§ 7 g a. F.  Sonderabschreibungen und Ansparabschreibungen zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe
§ 7 h  Erhöhte Absetzungen bei Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen
§ 7 i  Erhöhte Absetzungen bei Baudenkmalen
§ 7 k  Erhöhte Absetzungen für Wohnungen mit Sozialbindung
Anhang zu den §§ 7 bis 7 kWeitere Bewertungsvergünstigungen nach § 51 EStG
Körperschaftsteuergesetz (KStG)
Körperschaftsteuergesetz 1999 a. F.
Gewerbesteuergesetz (GewStG)
Gesetz über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen – Außensteuergesetz (AStG)
Eigenheimzulagengesetz (EigZulG)
Gesetz über Sonderabschreibungen und Abzugsbeträge im Fördergebiet (Fördergebietsgesetz)
Investmentsteuergesetz (InvStG)
Investitionszulagengesetz 2007 (InvZulG 2007)
Investitionszulagengesetz 2010 (InvZulG 2010)
Gesetz über steuerrechtliche Maßnahmen bei Erhöhung des Nennkapitals aus Gesellschaftsmitteln –Kapitalerhöhungsteuergesetz (KapErhStG)
Solidaritätszuschlaggesetz 1995 (SolZG 1995)
Umwandlungssteuergesetz 2006 (UmwStG 2006)
Umwandlungssteuergesetz 1995 (UmwStG 1995)
Fünftes Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer (Fünftes Vermögensbildungsgesetz – 5. VermBG)
Wohnungsbau-Prämiengesetz (WoPG 1996)

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EStG § 6 a  Pensionsrückstellung Autor: H.-J. Heger Blümich, 118. Auflage Rz 1-629   § 6 a  Pensionsrückstellung(1)  Für eine Pensionsverpflichtung darf eine Rückstellung (Pensionsrückstellung) nur gebildet werden, wenn und soweit 1. der Pensionsberechtigte einen Rechtsanspruch auf einmalige oder laufende Pensionsleistungen hat, 2. die Pensionszusage keine Pensionsleistungen in Abhängigkeit von künftigen gewinnabhängigen Bezügen vorsieht und keinen Vorbehalt enthält,


Zitiervorschlag:
Blümich/H.-J. Heger, 118. Aufl. 2013, EStG 6a

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