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§ 25 Meinungsvielfalt, regionale Fenster

(1) 1Im privaten Rundfunk ist inhaltlich die Vielfalt der Meinungen im wesentlichen zum Ausdruck zu bringen. 2Die bedeutsamen politischen, weltanschaulichen und gesellschaftlichen Kräfte und Gruppen müssen in den Vollprogrammen angemessen zu Wort kommen; Auffassungen


Zitiervorschlag:
Beck RundfunkR/Rossen-Stadtfeld, 3. Aufl. 2012, RStV § 25

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