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Huber/Mantel, Aufenthaltsgesetz/Asylgesetz
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Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz – AufenthG)
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Kapitel 5. Beendigung des Aufenthalts
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Abschnitt 2. Durchsetzung der Ausreisepflicht (§ 57 - § 62c)
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§ 60a Vorübergehende Aussetzung der Abschiebung (Duldung)
- I. Allgemeines
- II. Aussetzung der Abschiebung für eine bestimmte Personengruppe (Abs. 1)
- III. Individuelle Aussetzung der Abschiebung (Abs. 2)
- IV. Kurzfristige Duldung nach Rückübernahme (Abs. 2a)
- V. Duldung der Eltern minderjähriger Kinder (Abs. 2b)
- VI. Vermutungsregelung bei gesundheitlichen Gründen (Abs. 2c und 2d)
- VII. Wirkungen einer Duldung (Abs. 3, 4)
- VIII. Erlöschen und Widerruf (Abs. 5)
- IX. Versagung der Erlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit (Abs. 6)
- X. Rechtsschutz
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§ 60a Vorübergehende Aussetzung der Abschiebung (Duldung)
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Abschnitt 2. Durchsetzung der Ausreisepflicht (§ 57 - § 62c)
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Kapitel 5. Beendigung des Aufenthalts
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Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz – AufenthG)