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Karlsruher Kommentar StPO

Karlsruher Kommentar zur StPO
Bearbeiterverzeichnis
Im einzelnen haben bearbeitet:
Vorwort
Aus dem Vorwort zur 1. Auflage
Aus dem Vorwort zur 3. Auflage
Aus dem Vorwort zur 4. Auflage
Verzeichnis der Abkürzungen und der abgekürzt zitierten Literatur
Einleitung
Strafprozessordnung (StPO)
Erstes Buch. Allgemeine Vorschriften (§§ 1-150)
Achter Abschnitt. Beschlagnahme, Überwachung des Fernmeldeverkehrs, Rasterfahndung, Einsatz technischer Mittel, Einsatz Verdeckter Ermittler und Durchsuchung (§§ 94-111)
Vorbemerkungen
§ 94  [Gegenstand der Beschlagnahme]
§ 95  [Herausgabepflicht]
§ 96  [Amtliche Schriftstücke]
§ 97  [Der Beschlagnahme nicht unterliegende Gegenstände]
§ 98  [Anordnung der Beschlagnahme]
§ 98a  [Rasterfahndung]
§ 98b  [Anordnung der Rasterfahndung]
§ 98c  [Datenabgleich]
§ 99  [Postbeschlagnahme]
§ 100  [Zuständigkeit]
§ 100a  [Überwachung der Telekommunikation]
§ 100b  [Zuständigkeit für Anordnung der Überwachung der Telekommunikation]
§ 100c  [Einsatz technischer Mittel]
§ 100d  [Anordnung, Verwendungsregelung]
§ 100e  [Bericht über Abhörmaßnahmen in Wohnungen]
§ 100f  [präventive Verwendung; präventive Informationen]
§ 100g  [Telekommunikationsauskunft]
§ 100h  [Anordnung, Verwendungsregelung]
§ 100i  [Einsatz technischer Mittel beim Mobilfunk]
§ 101  [Benachrichtigung]
§ 102  [Durchsuchung beim Verdächtigen]
§ 103  [Durchsuchung bei anderen Personen]
§ 104  [Nächtliche Haussuchung]
§ 105  [Anordnung; Ausführung]
§ 106  [Zuziehung des Inhabers]
§ 107  [Mitteilung, Verzeichnis]
§ 108  [Beschlagnahme anderer Gegenstände]
§ 109  [Kennzeichnung beschlagnahmter Gegenstände]
§ 110  [Durchsicht von Papieren]
§ 110a  [Verdeckter Ermittler]
§ 110b  [Verfahren beim Einsatz Verdeckter Ermittler]
§ 110c  [Befugnisse des Verdeckten Ermittlers, Zutritt zu Wohnungen]
§ 110d  [Benachrichtigung, Aktenführung]
§ 110e  [Verwendungsregelung]
§ 111  [Kontrollstellen auf Straßen und Plätzen]
§ 111a  [Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis]
§ 111b  [Sicherstellung von Gegenständen]
§ 111c  [Sicherstellung durch Beschlagnahme]
§ 111d  [Sicherstellung durch dinglichen Arrest]
§ 111e  [Anordnung der Beschlagnahme oder des Arrestes]
§ 111f  [Zuständigkeit für Durchführung der Beschlagnahme und Vollziehung des Arrestes]
§ 111g  [Vorrangige Befriedigung von Ansprüchen des Verletzten bei Beschlagnahme]
§ 111h  [Vorrangige Befriedigung von Ansprüchen des Verletzten bei Arrest]
§ 111i  [Aufrechterhaltung der Beschlagnahme für befristeten Zeitraum]
§ 111k  [Rückgabe beweglicher Sachen an den Verletzten]
§ 111l  [Notveräußerung beschlagnahmter oder gepfändeter Gegenstände]
§ 111m  [Beschlagnahme eines Druckwerks oder einer sonstigen Schrift]
§ 111n  [Anordnung und Aufhebung der Beschlagnahme eines Druckwerks]
§ 111o  [Dinglicher Arrest wegen Vermögensstrafe]
§ 111p  [Vermögensbeschlagnahme wegen Vermögensstrafe]
Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz
Anhang I
Anhang II
Anhang III
Karlsruher Kommentar StPO
§ 111n  [Anordnung und Aufhebung der Beschlagnahme eines Druckwerks]
Nack in Karlsruher Kommentar StPO | StPO § 111n Rn. 1-13 | 5. Auflage 2003