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        Marly, Praxishandbuch Softwarerecht
        
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            Teil 2: Rechtsschutz für Software
            
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                § 2 Urheberrechtsschutz
                
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                    IV. Die Rechtsinhaberschaft (Wer wird geschützt?)
                    
- 1. Der Alleinprogrammierer
 - 2. Programmerstellung im Arbeits- und Dienstverhältnis
 - 3. Programmerstellung durch freie Mitarbeiter
 - 4. Programmerstellung im Team
 - 5. Die Vermutung der Urheberschaft
 - 6. Die Implementierung fremder Programmteile
 - 7. Der Begriff der Rechtsinhaberschaft bei §§ 69 a ff. UrhG
 
 
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                    IV. Die Rechtsinhaberschaft (Wer wird geschützt?)
                    
 
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                § 2 Urheberrechtsschutz
                
 
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            Teil 2: Rechtsschutz für Software