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§ 560  Veränderungen von Betriebskosten

(1) 1Bei einer Betriebskostenpauschale ist der Vermieter berechtigt, Erhöhungen der Betriebskosten durch Erklärung in Textform anteilig auf den Mieter umzulegen,


Zitiervorschlag:
Schmidt-Futterer/Langenberg, 9. Aufl. 2007, BGB § 560

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