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Blümich, EStG – KStG – GewStG
Inhaltsübersicht
AUTORENVERZEICHNIS
Geleitwort zur 118. Ergänzungslieferung Stand: April 2013
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
Einkommensteuergesetz (EStG)
Körperschaftsteuergesetz (KStG)
Zweiter Teil. Einkommen (§§ 7-21b)
Erstes Kapitel. Allgemeine Vorschriften (§§ 7-13)
§ 7  Grundlagen der Besteuerung
§ 8  Ermittlung des Einkommens
§ 8 a  Betriebsausgabenabzug für Zinsaufwendungen bei Körperschaften (Zinsschranke)
§ 8 a  a.F. Gesellschafter-Fremdfinanzierung
§ 8 b  Beteiligung an anderen Körperschaften und Personenvereinigungen
I. Allgemeines
II. Steuerbefreiung von Dividenden (§ 8 b Abs. 1) unter Beschränkung des Betriebsausgabenabzugs (§ 8 b Abs. 5)
III. Nichterfassung von Veräußerungsgewinnen bzw. -verlusten oder von sonstigen Gewinnminderungen aufgrund von Kapitalbeteiligungen oder fremdunüblichen Gesellschafterdarlehen (Abs. 2 bis 4)
IV. Anwendung des § 8 b Abs. 1 bis 5 bei Zwischenschaltung einer Mitunternehmerschaft oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts (§ 8 b Abs. 6)
V. Sonderregelungen in § 8 b Abs. 7 bis 10
§ 8 b a.F.  Beteiligung an ausländischen Gesellschaften
§ 8 c  Verlustabzug bei Körperschaften
§ 9  Abziehbare Aufwendungen
§ 10  Nichtabziehbare Aufwendungen
§ 11  Auflösung und Abwicklung (Liquidation)
§ 12  Verlust oder Beschränkung des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik Deutschland
§ 13  Beginn und Erlöschen einer Steuerbefreiung
Körperschaftsteuergesetz 1999 a. F.
Gewerbesteuergesetz (GewStG)
Gesetz über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen – Außensteuergesetz (AStG)
Eigenheimzulagengesetz (EigZulG)
Gesetz über Sonderabschreibungen und Abzugsbeträge im Fördergebiet (Fördergebietsgesetz)
Investmentsteuergesetz (InvStG)
Investitionszulagengesetz 2007 (InvZulG 2007)
Investitionszulagengesetz 2010 (InvZulG 2010)
Gesetz über steuerrechtliche Maßnahmen bei Erhöhung des Nennkapitals aus Gesellschaftsmitteln –Kapitalerhöhungsteuergesetz (KapErhStG)
Solidaritätszuschlaggesetz 1995 (SolZG 1995)
Umwandlungssteuergesetz 2006 (UmwStG 2006)
Umwandlungssteuergesetz 1995 (UmwStG 1995)
Fünftes Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer (Fünftes Vermögensbildungsgesetz – 5. VermBG)
Wohnungsbau-Prämiengesetz (WoPG 1996)

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KStG § 8 b  Beteiligung an anderen Körperschaften und Personenvereinigungen Autor: Rengers Blümich, 118. Auflage Rz 1-525   § 8 b  Beteiligung an anderen Körperschaften und Personenvereinigungen(1)  1Bezüge im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 1, 2, 9 und 10 Buchstabe a des Einkommensteuergesetzes bleiben bei der Ermittlung des Einkommens außer Ansatz. 2Satz 1 gilt für sonstige Bezüge im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes und der Einnahmen im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 9 Satz 1 zweiter Halbsatz sowie des § 20


Zitiervorschlag:
Blümich/Rengers, 118. Aufl. 2013, KStG 8b

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