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Danckwerts/Papenhausen/Scholz/Tavanti, Wettbewerbsprozessrecht
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D. Die einstweilige Verfügung
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V. Welche Maßnahmen müssen die Parteien des einstweiligen Verfügungsverfahrens nach Erlass der einstweiligen Verfügung ergreifen?
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2. Abschlussverfahren
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a) Das Abschlussschreiben
- aa) Sollte der Antragsgegner abwarten, bis ihm das Abschlussschreiben zugeht?
- bb) Welchen Inhalt muss das Abschlussschreiben haben?
- cc) Welche Fristen sind zu berücksichtigen?
- dd) Wann ist ein zweites Abschlussschreiben erforderlich?
- ee) Welche Kosten fallen an?
- ff) Entspricht die Rücknahme des Widerspruchs der Abgabe der Abschlusserklärung?
- gg) Kann der Antragsgegner statt der Abschlusserklärung auch eine Unterlassungserklärung abgeben?
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a) Das Abschlussschreiben
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2. Abschlussverfahren
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V. Welche Maßnahmen müssen die Parteien des einstweiligen Verfügungsverfahrens nach Erlass der einstweiligen Verfügung ergreifen?
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D. Die einstweilige Verfügung