Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK

Debatin/Wassermeyer, DBA


Sie befinden sich in einer Altauflage. Zur → aktuellen Auflage.

Art. 12 Lizenzgebühren (Art. 12 MA)

(1) Lizenzgebühren, die aus einem Vertragsstaat stammen und an eine im anderen Vertragsstaat ansässige Person gezahlt werden, können im anderen Staat besteuert werden. (2) Diese Lizenzgebühren


Zitiervorschlag:
Debatin/Wassermeyer/Brandis, 112. Aufl. 2010, DBA_EST Art. 12

Die Suche ergab keine Treffer!

Hilft dieses Dokument bei der Recherche?

Siehe auch ...
Ansicht
Einstellungen