Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK

Debatin/Wassermeyer, DBA


Sie befinden sich in einer Altauflage. Zur → aktuellen Auflage.

Art. 19 Öffentlicher Dienst (Art. 19 MA)

(1) a)Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen, ausgenommen Ruhegehälter, die von einem Vertragsstaat,


Zitiervorschlag:
Debatin/Wassermeyer/Brandis, 113. Aufl. 2011, DBA_EST Art. 19

Die Suche ergab keine Treffer!

Hilft dieses Dokument bei der Recherche?

Siehe auch ...
Ansicht
Einstellungen