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Debatin/Wassermeyer, DBA


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Art. 13 Gewinne aus der Veräußerung von Vermögen (Art. 13 MA)

(1) Gewinne, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus der Veräußerung unbeweglichen


Zitiervorschlag:
Debatin/Wassermeyer/Siegers, 114. Aufl. 2011, DBA_EST Art. 13

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