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Art. 4  Ansässige Person (Art. 4 MA)

Januar 2014 EL 125 (1) Im Sinne dieses Abkommens bedeutet der Ausdruck „eine in einem Vertragsstaat ansässige Person“ eine Person, die nach dem Recht dieses Staates, eines seiner Länder oder einer


Zitiervorschlag:
Wassermeyer/Behrenz, 149. EL März 2020, DBA Spanien Art. 4 Rn. 1-8

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