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Art. 24 Beseitigung der Doppelbesteuerung (Art. 23 A und 23 B MA; Art. 23 DE-VG)

EL 139 Oktober 2017 (1) In den Philippinen wird die Doppelbesteuerung wie folgt beseitigt: Vorbehaltlich der Rechtsvorschriften der Philippinen über die Anrechnung einer außerhalb der Philippinen zu entrichtenden Steuer


Zitiervorschlag:
Wassermeyer/Hackemann, 156. EL Januar 2022, DBA Philippinen Art. 24

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