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Art. 10  Dividenden (Art. 10 MA)

Januar 2014 EL 125 (1) Dividenden, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Gesellschaft an eine im anderen Vertragsstaat ansässige Person zahlt, können im anderen Staat


Zitiervorschlag:
Wassermeyer/Behrenz, 158. EL August 2022, DBA Spanien Art. 10

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