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Art. 11  Zinsen (Art. 11 MA; Art. 11 DE-VG)

April 2022 EL 157 (1) Zinsen, die aus einem Vertragsstaat stammen und an eine im anderen Vertragsstaat ansässige Person gezahlt werden, können im anderen Staat besteuert werden. (2) Diese Zinsen können jedoch auch in dem Vertragsstaat, aus


Zitiervorschlag:
Wassermeyer/Siegers, 158. EL August 2022, DBA Estland Art. 11

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