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Art. 15 Studenten, andere in der Ausbildung stehende Personen und Lehrer (Art. 20 MA; Art. 19 DE-VG)

EL 138 Juli 2017 (1) Zahlungen, die ein Student,


Zitiervorschlag:
Wassermeyer/Wassermeyer, 164. EL Januar 2024, DBA UdSSR 1981 Art. 15

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