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Art. 6 Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen (Art. 6 MA; Art. 6 DE-VG)

EL 164 Januar 2024 (1) Einkünfte, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person


Zitiervorschlag:
Wassermeyer/Behrenz, 167. EL Oktober 2024, Spanien Art. 6

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