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Wassermeyer, DBA - Doppelbesteuerung
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GUS-Staaten
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Abkommen
- Vor Art. 1 Vorbemerkung
- Art. 1 Unter das Abkommen fallende Personen
- Art. 2 Unter das Abkommen fallende Steuern
- Art. 3 Begriffsbestimmungen
- Art. 4 Betriebsstätte
- Art. 5 Einkünfte aus Geschäftstätigkeit
- Art. 6 Einkünfte aus dem internationalen Verkehr
- Art. 7 Dividenden
- Art. 8 Zinsen
- Art. 9 Einkünfte aus Urheberrechten und Lizenzen
- Art. 10 Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen und seiner Veräußerung
- Art. 11 Einkünfte aus der Veräußerung von sonstigem Vermögen
- Art. 12 Arbeitslohn
- Art. 13 Öffentlicher Dienst
- Art. 14 Ruhegehälter
- Art. 15 Studenten, andere in der Ausbildung stehende Personen und Lehrer
- Art. 16 Künstler und Sportler
- Art. 17 Andere Einkünfte
- Art. 18 Vermögen
- Art. 19 Beseitigung der Doppelbesteuerung
- Art. 20 Steuerliche Gleichbehandlung
- Art. 21 Austausch von Informationen
- Art. 22 Verständigungsverfahren
- Art. 23 Berlin-Klausel
- Art. 24 Inkrafttreten
- Art. 25 Außerkrafttreten
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Abkommen
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