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Münchener Anwaltshandbuch Migrations- und Integrationsrecht, Hrsg. Dörig/Hocks
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3. Kapitel. Aufenthaltsbeendigung
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§ 7 Aufenthaltsbeendigung durch Ausweisung
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B. Das öffentliche Ausweisungsinteresse
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II. Das besonders schwerwiegende Ausweisungsinteresse (§ 54 Abs. 1 AufenthG)
- 1. Freiheits‐ oder Jugendstrafen von mindestens zwei Jahren wegen Vorsatzdelikten oder Sicherungsverwahrung (Abs. 1 Nr. 1)
- 2. Freiheits‐ oder Jugendstrafe von mindestens einem Jahr bei bestimmten Vorsatzdelikten (Abs. 1 Nr. 1a bis Nr. 1c)
- 3. Gefährdung der freiheitlich demokratischen Grundordnung oder der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland (Abs. 1 Nr. 2)
- 4. Gefährdung der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland (Abs. 1 Nr. 2a)
- 5. Leiter eines verbotenen Vereins (Abs. 1 Nr. 3)
- 6. Gewaltsame Verfolgung politischer Ziele (Abs. 1 Nr. 4)
- 7. Aufruf zum Hass (Abs. 1 Nr. 5)
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II. Das besonders schwerwiegende Ausweisungsinteresse (§ 54 Abs. 1 AufenthG)
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B. Das öffentliche Ausweisungsinteresse
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§ 7 Aufenthaltsbeendigung durch Ausweisung
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3. Kapitel. Aufenthaltsbeendigung