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Feichtinger/Wagner, Betriebliches Eingliederungsmanagement
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II. Voraussetzungen des BEM
- Einleitung
- 6. Für wen gilt § 167 Abs. 2 SGB IX?
- 7. Was bedeutet die Formulierung „innerhalb eines Jahres“ in § 167 Abs. 2 SGB IX?
- 8. Ab wann ist ein BEM verpflichtend?
- 9. Zählen nur die Krankheitstage zum 6-Wochen-Zeitraum dazu, für die eine AU-Bescheinigung vorliegt?
- 10. Zählen als Arbeitsunfähigkeitszeiten auch Fehlzeiten wegen Kuren, Reha-Maßnahmen etc.?
- 11. Was bedeutet „wiederholt arbeitsunfähig“ in § 167 Abs. 2 SGB IX?
- 12. Wann muss der Arbeitgeber ein BEM anbieten?
- 13. Muss jeder Arbeitgeber ein BEM durchführen?
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II. Voraussetzungen des BEM