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Feichtinger/Wagner, Betriebliches Eingliederungsmanagement
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IV. Rechte und Pflichten des Betriebsrats
- Einleitung
- 37. Welche Rolle nimmt der Betriebsrat im BEM ein?
- 38. Welche Rechte hat der Betriebsrat im BEM?
- 39. Was ist Inhalt des Initiativrechts?
- 40. Was kann der Betriebsrat vom Arbeitgeber verlangen?
- 41. Kann der Arbeitgeber die Herausgabe der Daten verweigern?
- 42. Welche Unterlagen kann der Betriebsrat vom Arbeitgeber verlangen?
- 43. Kann der Betriebsrat erzwingen, dass er zu BEM-Gesprächen hinzugezogen wird?
- 44. Kann der Betriebsrat auf das weitere BEM-Verfahren Einfluss nehmen?
- 45. Hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei Verfahrensfragen?
- 46. Hat der Betriebsrat Mitbestimmungsrechte im Rahmen des Gesundheitsschutzes?
- 47. Kann der Betriebsrat bei der elektronischen Auswertung von Zeiten der Arbeitsunfähigkeit mitbestimmen?
- 48. Was kann der Betriebsrat nicht erzwingen?
- 49. Empfiehlt sich der Abschluss einer Betriebsvereinbarung?
- 50. Was geschieht, wenn sich Betriebsrat und Arbeitgeber über eine Betriebsvereinbarung nicht einigen?
- 51. Was kann in einer Betriebsvereinbarung zum BEM geregelt werden?
- 52. Ist es ratsam, ein BEM-Team zu bilden?
- 53. Was unternimmt der Betriebsrat, wenn der Arbeitgeber ein BEM ohne ihn einführt?
- 54. Welches Gremium ist für die Umsetzung der Mitbestimmungsrechte im BEM zuständig?
- 55. Was hat es mit der Inklusionsvereinbarung auf sich?
- 56. Ist das BEM durchzuführen, wenn es keinen Betriebsrat gibt?
- 57. Unterliegen Krankenrückkehrgespräche der Mitbestimmung?
- 58. Wie kann der Betriebsrat helfen, Ängste vor dem BEM abzubauen?
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IV. Rechte und Pflichten des Betriebsrats