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Feick, Stiftung als Nachfolgeinstrument
4. Kapitel. Steuerrecht der gemeinnützigen Stiftung
§ 18 Voraussetzungen für die Steuerbegünstigung einer Stiftung
III. Modalitäten der Zweckverfolgung
1. Selbstlosigkeit
b) Satzungsgemäße Mittelverwendung
aa) Der gemeinnützigkeitsrechtliche Mittelbegriff
bb) Übertragung von belastetem Vermögen
cc) Zuwendungen an den Stifter und seine Erben
dd) Unzulässige Parteienförderung
ee) Allgemeines Begünstigungsverbot
ff) Ausgaben für Verwaltung und Werbung
gg) Verlustausgleich
hh) Investitionen
Feick, Stiftung als Nachfolgeinstrument
dd) Unzulässige Parteienförderung
Ponath/Raddatz in Feick Stiftung | § 18 Voraussetzungen für die Steuerbegünstigung einer Stiftung Rn. 55 | 2. Auflage 2024
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