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Feilmeier/Jukic, Protokollführung für Betriebsräte
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V. Protokollierung der Betriebsratssitzung
- Einleitung
- 46. Welche Arbeitsschritte sollten bei der Protokollierung beachtet werden?
- 47. Wie sollte die Protokollierung vorbereitet werden?
- 48. Dürfen zum Zwecke der Protokollierung Sprachaufnahmen gemacht werden?
- 49. Bis wann muss ein Protokoll fertiggestellt sein?
- 50. Welche Folgen hat es, wenn ein Protokoll entgegen einer in der Geschäftsordnung vorgesehenen Vorgabe nicht fristgerecht erstellt wird?
- 51. Wie sollte ein Protokoll aufgebaut sein?
- 52. Was ist die DIN 5008?
- 53. Sind die Inhalte der DIN 5008 für den Schriftführer rechtlich bindend?
- 54. Was sind die vier Eckpunkte der Verständlichkeit?
- 55. Ist eine Anwesenheitsliste zwingend erforderlich?
- 56. Wer hat sich in die Anwesenheitsliste einzutragen?
- 57. Wie kann die Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einer Betriebsratssitzung mittels Video- und Telefonkonferenz nachgewiesen werden?
- 58. Wie kann die Teilnahme eines sonstigen Teilnehmers an einer Betriebsratssitzung mittels Video- und Telefonkonferenz nachgewiesen werden?
- 59. Welche Inhalte sind zwingend in ein Protokoll aufzunehmen („Mindestinhalt des Protokolls“)?
- 60. Was darf über den Mindestinhalt hinaus in ein Protokoll aufgenommen werden („Möglicher Zusatzinhalt“)?
- 61. Welche Ausführungen darf ein Protokoll nicht enthalten („Verbotener Inhalt“)?
- 62. Dürfen vom Arbeitgeber in einer Betriebsratssitzung mitgeteilte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse oder sonstige geheimhaltungsbedürftige Angaben in das Protokoll aufgenommen werden?
- 63. Welche datenschutzrechtliche Vorschrift ist bei der Protokollerstellung vor allem zu beachten?
- 64. Ist ein Protokoll zu unterschreiben?
- 65. Müssen diejenigen, die das Protokoll unterschreiben, selbst an der Betriebsratssitzung teilgenommen haben?
- 66. Welche rechtlichen Folgen hat es, wenn das Protokoll nicht unterschrieben ist?
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V. Protokollierung der Betriebsratssitzung