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§ 1385 Vorzeitiger Zugewinnausgleich des ausgleichsberechtigten Ehegatten bei vorzeitiger Aufhebung der Zugewinngemeinschaft

Der ausgleichsberechtigte Ehegatte kann vorzeitigen Ausgleich des Zugewinns bei vorzeitiger Aufhebung der Zugewinngemeinschaft


Zitiervorschläge:
Johannsen/Henrich/Althammer/Kohlenberg BGB § 1385
Johannsen/Henrich/Althammer/Kohlenberg, 7. Aufl. 2020, BGB § 1385

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