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Ott-Eulberg/Schebesta/Bartsch, Erbrecht und Banken
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§ 15 Der minderjährige Erbe
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A. Der Minderjährige als Alleinerbe
- I. Alle Bankgeschäfte sind zustimmungspflichtig
- II. Keine Genehmigung bei einseitigen Rechtsgeschäften
- III. Die Generalermächtigung
- IV. Beide Elternteile müssen zustimmen
- V. Vertretung durch einen Elternteil
- VI. Vormundschaft
- VII. Genehmigung bestimmter Rechtsgeschäfte durch das Familiengericht
- VIII. Eintritt der Volljährigkeit
- IX. Konsequenzen der fehlenden Zustimmung
- X. Das nichteheliche Kind
- XI. Der geschäftsunfähige Minderjährige als Alleinerbe
- XII. Befreiung von der Genehmigungspflicht
- XIII. Die Maßnahmen der Bank
- XIV. Der Minderjährige als Vermächtnisnehmer
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A. Der Minderjährige als Alleinerbe
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§ 15 Der minderjährige Erbe