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Röttle/Wagner/Theurer. Strafvollstreckung
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Strafvollstreckung
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10. Kapitel. Vollstreckungshindernisse
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C. Zurückstellung der Strafvollstreckung. Straf(rest)aussetzung zur Bewährung (§§ 35, 36 BtMG)
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II. Einzelne Voraussetzungen für die Zurückstellung der Strafvollstreckung
- 1. Betäubungsmittelabhängigkeit des Verurteilten
- 2. Behandlung der Betäubungsmittelabhängigkeit des Verurteilten
- 3. Therapiewille des Verurteilten
- 4. Einwilligung des Erziehungsberechtigten und des gesetzlichen Vertreters in Jugendsachen
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II. Einzelne Voraussetzungen für die Zurückstellung der Strafvollstreckung
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C. Zurückstellung der Strafvollstreckung. Straf(rest)aussetzung zur Bewährung (§§ 35, 36 BtMG)
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10. Kapitel. Vollstreckungshindernisse
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Strafvollstreckung