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Schnitzler, Münchener Anwaltshandbuch Familienrecht
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Teil N. Kosten- und Vergütungsrecht
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§ 37 Gerichtskosten und Anwaltsvergütung in Familiensachen
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V. Vereinbarungen, insbesondere Einigungen
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1. Gebühren
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a) Die Einigungsgebühr VV 1000 ff.
- aa) Das „Rechtsverhältnis“.
- bb) „Streit oder Ungewissheit“.
- cc) „Nicht ausschließlich Anerkenntnis oder Verzicht“.
- dd) „Beseitigung“ von Streit oder Ungewissheit.
- ee) Mitwirkung VV 1000 Anm. Abs. 2 RVG.
- ff) Höhe der Einigungsgebühr.
- gg) Sonderfall. Die Zahlungsvereinbarung VV 1000 Anm. Abs. 1 Nr. 2 RVG.
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a) Die Einigungsgebühr VV 1000 ff.
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1. Gebühren
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V. Vereinbarungen, insbesondere Einigungen
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§ 37 Gerichtskosten und Anwaltsvergütung in Familiensachen
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Teil N. Kosten- und Vergütungsrecht