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Sölch/Ringleb, UStG
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Umsatzsteuergesetz (UStG)
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Fünfter Abschnitt. Besteuerung (§ 16 - § 22g)
- § 16 Steuerberechnung, Besteuerungszeitraum und Einzelbesteuerung
- § 17 Änderung der Bemessungsgrundlage
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§ 18 Besteuerungsverfahren
- I. Zweck und Entwicklung der Vorschrift
- II. Umsatzsteuervoranmeldungen (§ 18 Abs. 1 bis 2a)
- III. Steuererklärungen (§ 18 Abs. 3 bis 4b)
- IV. Besondere Steuererklärungspflichten (Abs. 4a, 4b, 4f und 4g)
- V. Sonderregelung für sonstige Leistungen i. S. d. § 3a Abs. 5 (§ 18 Abs. 4c, 4d, 4e) bis 30.6.2021
- VI. Einzelbesteuerung (Abs. 5 bis Abs. 5b)
- VII. Dauerfristverlängerung und Sondervorauszahlung (Abs. 6, §§ 46 ff. UStDV)
- VIII. Verzicht auf die Steuererhebung im Börsenhandel mit Edelmetallen (§ 18 Abs. 7 UStG, § 49 UStDV)
- IX. Vorsteuervergütung (§ 18 Abs. 9 UStG, §§ 59 bis 62 UStDV)
- X. Mitteilungspflichten der Zulassungsbehörden und Antragsteller; Zwangsabmeldung bei Nichtentrichtung der Steuer (§ 18 Abs. 10)
- XI. Mitwirkung der für die Steueraufsicht zuständigen Zolldienststellen (Abs. 11)
- XII. Bescheinigung für grenzüberschreitende Personenbeförderung mit Kraftomnibussen durch im Ausland ansässige Unternehmer (§ 18 Abs. 12)
- § 18a Zusammenfassende Meldung
- § 18b Gesonderte Erklärung innergemeinschaftlicher Lieferungen und bestimmter sonstiger Leistungen im Besteuerungsverfahren
- § 18c Meldepflicht bei der Lieferung neuer Fahrzeuge
- § 18d Vorlage von Urkunden
- § 18e Bestätigungsverfahren
- § 18f Sicherheitsleistung
- § 18g Abgabe des Antrags auf Vergütung von Vorsteuerbeträgen in einem anderen Mitgliedstaat
- § 18h Verfahren der Abgabe der Umsatzsteuererklärung für einen anderen Mitgliedstaat
- § 18i Besonderes Besteuerungsverfahren für von nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmern erbrachte sonstige Leistungen
- § 18j Besonderes Besteuerungsverfahren für den innergemeinschaftlichen Fernverkauf, für Lieferungen innerhalb eines Mitgliedstaates über eine elektronische Schnittstelle und für von im Gemeinschaftsgebiet, nicht aber im Mitgliedstaat des Verbrauchs ansässigen Unternehmern erbrachte sonstige Leistungen
- § 18k Besonderes Besteuerungsverfahren für Fernverkäufe von aus dem Drittlandsgebiet eingeführten Gegenständen in Sendungen mit einem Sachwert von höchstens 150 Euro
- § 19 Besteuerung der Kleinunternehmer
- § 20 Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten
- § 21 Besondere Vorschriften für die Einfuhrumsatzsteuer
- § 21a Sonderregelungen bei der Einfuhr von Sendungen mit einem Sachwert von höchstens 150 Euro
- § 22 Aufzeichnungspflichten
- § 22a Fiskalvertretung
- § 22b Rechte und Pflichten des Fiskalvertreters
- § 22c Ausstellung von Rechnungen im Falle der Fiskalvertretung
- § 22d Steuernummer und zuständiges Finanzamt
- § 22e Untersagung der Fiskalvertretung
- § 22f Besondere Pflichten für Betreiber eines elektronischen Marktplatzes [Fassung ab 1.7.2021: einer elektronischen Schnittstelle]
- § 22g Besondere Pflichten für Zahlungsdienstleister, Verordnungsermächtigung
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Fünfter Abschnitt. Besteuerung (§ 16 - § 22g)
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Umsatzsteuergesetz (UStG)