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Ennuschat/Wank/Winkler, Gewerbeordnung
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Gewerbeordnung
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Titel II. Stehendes Gewerbe
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II. Erfordernis besonderer Überwachung oder Genehmigung
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B. Gewerbetreibende, die einer besonderen Genehmigung bedürfen (§ 29 - § 39–40)
- § 29 Auskunft und Nachschau
- § 30 Privatkrankenanstalten
- § 31 Bewachungsgewerbe auf Seeschiffen; Verordnungsermächtigung
- § 32 Regelung der Sachkundeprüfung, Aufgabenauswahlausschüsse
- § 33 (weggefallen)
- § 33a Schaustellungen von Personen
- § 33b Tanzlustbarkeiten
- Vor §§ 33c ff.
- § 33c Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit
- § 33d Andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit
- § 33e Bauartzulassung und Unbedenklichkeitsbescheinigung
- § 33f Ermächtigung zum Erlaß von Durchführungsvorschriften
- § 33g Einschränkung und Ausdehnung der Erlaubnispflicht
- § 33h Spielbanken, Lotterien, Glücksspiele
- § 33i Spielhallen und ähnliche Unternehmen
- § 34 Pfandleihgewerbe
- § 34a Bewachungsgewerbe; Verordnungsermächtigung
- § 34b Versteigerergewerbe
- § 34c Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer, Wohnimmobilienverwalter, Verordnungsermächtigung
- § 34d Versicherungsvermittler, Versicherungsberater
- § 34e Verordnungsermächtigung
- § 34f Finanzanlagenvermittler
- § 34g Verordnungsermächtigung
- § 34h Honorar-Finanzanlagenberater
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§ 34i Immobiliardarlehensvermittler
- I. Bedeutung und Entstehungsgeschichte der Vorschrift
- II. Erlaubnispflicht des Immobiliardarlehensvermittlers (Abs. 1)
- III. Versagungsgründe (Abs. 2)
- IV. Erlaubnisbefreiung für Kreditinstitute und Zweigstellen ausländischer Unternehmen (Absatz 3)
- V. Erlaubnisbefreiung für Inhaber von Erlaubnissen aus Mitgliedstaaten der EU bzw. des EWR (Abs. 4)
- VI. Honorar-Immobiliardarlehensberater (Abs. 5)
- VII. Anforderungen an Beschäftigte (Abs. 6)
- VIII. Vorgaben für die Vergütungsstruktur (Abs. 7)
- IX. Pflichten der Gewerbetreibenden (Abs. 8)
- X. Öffentliche Bekanntmachung durch die zuständige Behörde (Abs. 9)
- § 34j Verordnungsermächtigung
- § 35 Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit
- § 36 Öffentliche Bestellung von Sachverständigen
- § 36a Öffentliche Bestellung von Sachverständigen mit Qualifikationen aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
- § 37 (weggefallen)
- § 38 Überwachungsbedürftige Gewerbe
- § 39–40 (weggefallen)
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B. Gewerbetreibende, die einer besonderen Genehmigung bedürfen (§ 29 - § 39–40)
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II. Erfordernis besonderer Überwachung oder Genehmigung
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Titel II. Stehendes Gewerbe
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Gewerbeordnung