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Wächter, M&A Litigation - M&A-Recht im Streit
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Vierter Teil Rechtsfolgen bei Unternehmenswertbeeinträchtigungen
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11. Kapitel Berechnung von Nachbaukosten und Unternehmensbewertung
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II. Unternehmenswert als Barwert von Zukunftsüberschüssen
- 1. „Der Kaufmann gibt nichts für die Vergangenheit“
- 2. Die Zukunft besteht aus Prognosen und Planungen
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3. Unternehmenswert = Barwert der Überschüsse aus dem operativen Geschäftsbetrieb plus Barwert der Überschüsse aus dem nicht betriebsnotwendigen Vermögen
- a) Barwert der Überschüsse aus dem operativen Geschäftsbetrieb …
- b) … plus Barwert der Überschüsse aus nicht betriebsnotwendigem Vermögen
- c) Vereinfachte Darstellung: Überschüsse aus betriebsnotwendigem und nicht betriebsnotwendigem Vermögen vermengt
- d) Barwert des betriebsnotwendigen Vermögens und Barwert des nicht betriebsnotwendigen Vermögens vs. Equity Value und Enterprise Value
- e) Auch der Liquidationswert ist ein Barwert von Zukunftsüberschüssen
- 4. Das nicht sehr berechtigte Vertrauen in Unternehmensplanungen – und warum man gut damit leben kann …
- 5. Multiplikatorverfahren für Rechtsstreitigkeiten i. d. R. ungeeignet
- 6. Unternehmenswert und Wertentschädigung nach § 251 BGB
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II. Unternehmenswert als Barwert von Zukunftsüberschüssen
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11. Kapitel Berechnung von Nachbaukosten und Unternehmensbewertung
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Vierter Teil Rechtsfolgen bei Unternehmenswertbeeinträchtigungen