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248. Leitsätze für Feinkostsalate

EL 103 August 1999 Vom 2. 12. 1998 (BAnz. Nr. 66 a vom 9. 4. 1999) I. Allgemeine Beurteilungsmerkmale A. Begriffsbestimmungen 1. Feinkostsalate sind verzehrfertige Erzeugnisse aus Zutaten tierischer und/oder pflanzlicher Herkunft in einer geschmacklich hierauf abgestimmten Soße. Bei fettreduzierten Erzeugnissen ist die Verwendung anderer Soßen als Mayonnaise oder Salatmayonnaise üblich. 2. Rezeptur, Art und Beschaffenheit der Zutaten und Art der Herstellung prägen den Charakter von Feinkostsalaten. 3. Werden die in Abschnitt II genannten Verkehrsbezeichnungen verwendet, so werden bei der Herstellung die in diesem Abschnitt aufgeführten Mindest- oder Höchstmengen bzw. -anforderungen eingehalten. 4. Prozentangaben beziehen sich auf das Gewicht zum Zeitpunkt des Zusammenfügens

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