Programm „Smart Law” zur Erstellung von Rechtsdokumenten verstößt nicht gegen Rechtsdienstleistungsgesetz
Ein elektronischer Generator von Rechtsdokumenten verstößt nicht gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz. Das hat das Oberlandesgericht Köln im Fall "Smart Law" am 19.06.2020 entschieden. Das schematische Erstellen eines Vertrages durch die Software mittels Auswahl von Textbausteinen anhand einer fixen Liste von Ja-Nein-Fragen stelle keine Rechtsberatung