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Risikofragen in der Cyberversicherung: Kein Raum für Antworten „ins Blaue hinein”

Ein Cyberversicherer kann sein Risiko nur richtig kalkulieren, wenn er weiß, wie ein Unternehmen, das versichert werden will, technisch aufgestellt ist. Doch was ist, wenn dessen IT-Leiter das selbst nicht so genau weiß und "ins Blaue hinein" antwortet? Keine gute Idee, findet Dan Schilbach. Vom OLG Schleswig stammt die erste obergerichtliche Entscheidung zur Cyberversicherung (Beschluss vom 09.01.2025 - 16 U 63/24). Sie steht in einem für die Praxis äußerst bedeutsamen sachlichen Kontext, denn sie beschäftigt sich mit den Einwendungen des Versicherers im Fall der Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten durch den Versicherungsnehmer. Und wo etwa bei der Krankenversicherung Fragen des Versicherers

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