Gesponserte Suchergebnisse: Vergleichsportal muss Werbung deutlich kennzeichnen
Bei Vergleichsportalen steht Werbung oft wortwörtlich an erster Stelle. Auf den ersten Blick sehen Anzeigen auf der "O-Position" wie Suchergebnisse aus, müssen aber als Werbung kenntlich gemacht werden. Das Wörtchen "Anzeige" über dem Preis reicht dafür nicht, meint das OLG Karlsruhe.